Auftragserteilung und Arbeitsablauf:
- Sie möchten einen Gutachten-Auftrag zur Beweissicherung erteilen? Die schnellste Möglichkeit zur Terminabsprache, ist ein Anruf in der Filiale, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt. Gerne können Sie auch eine WhatsApp an 0173 830 57 17 senden, der Nachrichteneingang wird mehrmals täglich geprüft.
- Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Schaden an Ihrem Fahrzeug über der Bagatellschadengrenze liegt, dann können Sie auch gerne einige Bilder der beschädigten Bauteile per WhatsApp senden. Bitte schreiben Sie auch kurz, wie es zu der Beschädigung an Ihrem Fahrzeug gekommen ist.
- Wenn möglich, senden wir Ihnen die Formulare, die ausgefüllt werden müssen, bereits vorab per E-Mail. Dann können Sie diese schon in Ruhe zuhause ausfüllen. Das spart Zeit während der Besichtigung, z.B. falls Sie in der Mittagspause zu uns kommen, und so schnell wie möglich wieder zurück zur Arbeit möchten.
- Nach der Terminfindung besichtigen wir das Fahrzeug (abhängig von der Fahrbereitschaft und der Schadengröße), entweder bei Ihnen zuhause, an Ihrem Arbeitsplatz, in einer Werkstatt Ihres Vertrauens, in Ihrer eigenen Werkstatt oder direkt bei uns. Am sichersten ist immer eine Besichtigung in einer meiner Filialen, oder in einer Werkstatt. Oftmals ist die Besichtigung auf einer Hebebühne zwingend erforderlich.
- Während das Fahrzeug begutachtet wird, haben Sie die Gelegenheit, die notwenigen Formulare auszufüllen, falls das nicht schon zuhause erledigt wurde.
- Bei großen Schäden dauert die Besichtigung evtl. etwas länger. Wenn Sie in dieser Zeit etwas unternehmen möchten, steht Ihnen entweder ein E-Bike oder ein E-Scooter für die Zeit der Schadenaufnahme zur Verfügung.
- Wenn die Schadenaufnahme abgeschlossen ist, besprechen wir noch kurz den weiteren Ablauf. Dann ist der erste Teil abgeschlossen.
- Wenn alle Daten vorliegen und der Schaden aufgenommen wurde, wird umgehend die Schadenhöhe kalkuliert und das Gutachten fertig gestellt.
- Wenn das Gutachten fertig ist, wird es per E-Mail an den Rechtsanwalt (einen Rechtsanwalt zu beauftragen, ist sehr empfehlenswert) oder an die Versicherung gesendet. Zeitgleich bekommen auch Sie als Auftraggeber das in Auftrag gegebene Gutachten.
- Jetzt lässt die Versicherung das Gutachten von einem Prüfdienstleister prüfen. Aus welchen Gründen diese Prüfung erfolgt, können Sie sehr gut hier nachlesen:
- https://www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/
- Bei Fragen kontaktieren Sie bitte uns oder Ihren Rechtanwalt.
- Besser einmal zu viel, als zu wenig fragen.